Eingetragene Personen (14)
in Zürich, von Winterthur
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Richterswil, von Wald (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (14)
bis 31.03.2026
bis 31.03.2026
bis 31.03.2026
bis 31.03.2026
bis 31.03.2026
Thurnherr Stefan
Ausgetreten
in Zürich, von Hofstetten (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
bis 31.03.2026
Bächler Beat
Ausgetreten
in Uitikon, von Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Stoll Andrea
Ausgetreten
in Frauenfeld, von Warth-Weiningen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.03.2026
Tellenbach Simon
Ausgetreten
in Herrliberg, von Oberthal
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Mutter Bettina
Ausgetreten
in Zürich, von Goms
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Knecht Martin
Ausgetreten
in Flaach, von Schwaderloch
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Studer Stefan
Ausgetreten
in Horgen, von Trimbach
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der ihr angeschlossenen Arbeitgeber (nachfolgend Arbeitgeber genannt) sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod nach Massgabe ihrer Reglemente. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Anschlussvertrags. Selbständige können sich dem Gemeinschaftsvorsorgewerk ihrer Verbandsvorsorge der Stiftung anschliessen. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Die Stiftung führt für jeden angeschlossenen Arbeitgeber grundsätzlich ein separates Vorsorgewerk. Die Stiftung kann mehrere Arbeitgeber in einem Gemeinschaftsvorsorgewerk führen. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Die Stiftung ist in der ganzen Schweiz tätig.
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