Zweck
Gewährung finanzieller Beiträge für wohltätige, gemeinnützige, wissenschaftliche, erzieherische oder künstlerische Bestrebungen. Die Empfänger der Leistungen sollen die Voraussetzungen von Art. 29 Abs. 1 lit. 1 des basellandschaftlichen Steuergesetzes vom 07.02.1974 erfüllen.
Quelle: öffentliche Daten aus Zefix (Eidgenössisches Amt für das Handelsregister) sowie dem Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). OnlineInfo.ch bietet einen unabhängigen Zugang zu diesen Informationen, ist jedoch keine offizielle Stelle und übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Für rechtsverbindliche Auszüge wenden Sie sich an das zuständige kantonale Handelsregisteramt. Stand: 28.05.2026.