CHE-109.786.838

Vorsorgestiftung Weiss + Appetito

Basisinformationen

CHE-109.786.838
Giacomettistrasse 1
3006 Bern
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 03:19 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (5)

in Bellmund, von Rapperswil (BE)
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bargen BE, von Bargen (BE)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wileroltigen, von Laufen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bettwiesen, von Landiswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Muntelier, von Rapperswil (BE)
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (4)

Degenmann Adrian Ausgetreten
in Seedorf BE, von Montreux
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.07.2024
Aebischer Karin Ausgetreten
in Kleinbösingen, von Schmitten (FR) und Bern
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.02.2024
Bolliger Beat Ausgetreten
in Aefligen, von Schmiedrued
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.08.2022
Schüttel Oliver Ausgetreten
in Büetigen, von Zäziwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.03.2020

Zweck

Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma sowie Unternehmungen die mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, durch Gewährung von Unterstützungen und Leistungen: an den Arbeitnehmer im Falle von Alter oder Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit von ihm selbst; an den Arbeitnehmer in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität seines Ehegatten, seiner minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt er sorgt; im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen für deren Unterhalt er im Zeitpunkt seines Todes ganz oder zur Hauptsache aufgekommen ist. Die Stiftung bzw. verbundene Unternehmungen können auch Beiträge, gemäss Art. 331 Abs. 3 OR, aus vorgängig hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Beitragsreserven an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen leisten, denen sich die Stifterfirma bzw. verbundene Unternehmungen angeschlossen oder die sie selbst errichtet haben.

Revisionsstelle

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