Eingetragene Personen (10)
in Einigen (Spiez), von Ligerz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küsnacht ZH, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thun, von Rüderswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zug, von Landiswil
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hünenberg, von Eschenbach (SG)
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (5)
bis 30.07.2024
Ruckstuhl Barbara
Ausgetreten
in Adliswil, von Thalwil
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.07.2024
Spahn Donat Rudolf Prof. Dr.
Ausgetreten
in Zürich, von Dachsen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 15.08.2023
bis 21.04.2022
bis 21.07.2021
Zweck
Die Vorsorgestiftung bezweckt für die Mitglieder des Vereins der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS), nachstehend Versicherte genannt, die berufliche Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 1 e BW 2 für Einkommensteile, über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG. Lohnteile, die bereits in einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert sind, können in der Vorsorgestiftung nicht versichert werden. Zu diesem Zweck gewährt die Vorsorgestiftung Unterstützungen und Leistungen: a) an den Versicherten im Falle von Alter, Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit und Unfall von ihm selbst; b) im Falle des Todes des Versicherten an seine Hinterbliebenen, wobei der Kreis der Begünstigten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch das Reglement bestimmt wird. Die Vorsorgestiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Versicherten - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Versicherte an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren.