CHE-109.714.282

Vorsorgestiftung BeiTeC

Basisinformationen

CHE-109.714.282
c/o Wirtschafts-Treuhand AG
Arnold Böcklin-Strasse 25
4051 Basel
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 17:51 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Pfeffingen, von Bern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wädenswil, von Pfäffikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bremgarten, von Dietikon
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

in Zürich, von Eschenbach (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.03.2026
Stringer Natalie Ausgetreten
in Muttenz, von Lauterbrunnen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.03.2026

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Stifterin sowie weiterer Unternehmungen, die sich der Stiftung angeschlossen haben, sowie für Angehörige und Hinterlassene solcher Arbeitnehmender gegen die wirtschaftlichen Folgen des Wegfalles des Erwerbseinkommens infolge Alter, Tod und lnvalidität. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Beim Kreis der angeschlossenen Firmen handelt es sich grundsätzlich um einen geschlossenen Kreis, mit folgender Ausnahme: Sollte eine bisher bereits angeschlossene Firma eine andere Firma erwerben und wirtschaftlich und/oder finanziell eng damit verbunden sein, kann sich die neu erworbene Firma ebenfalls der Stiftung anschliessen. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebenden, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Anderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Revisionsstelle

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