CHE-109.639.290
Vorsorgeeinrichtung der CPH-Gruppe
Eingetragene Personen (6)
in Bubikon, von Flums
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Baden, von Wigoltingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Meggen, von Ebnat-Kappel
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Diessenhofen, von Diessenhofen
Mitglied des Stiftungsrates (Arbeitgebervertreter)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uster, von Zürich und Ormalingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (3)
Schildknecht Dr. Peter (Arbeitgebervertreter)
Ausgetreten
in Meggen, von Teufen (AR)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.07.2025
Unterhuber Richard (Arbeitgebervertreter)
Ausgetreten
in Suhr, von Oberkulm
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 31.01.2022
Jurisic Miroslav (Arbeitnehmervertreter)
Ausgetreten
in Emmen, von Wauwil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.11.2019
Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Schweizer Gruppengesellschaften der CPH Group AG (Firma), der Perlen Industrieholding AG und der UBV Holding AG, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, lnvalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zum Arbeitgeber, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.