Eingetragene Personen (1)
Zweck
Erwerb, Halten, Verwalten und Veräusserung von Grundstücken. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmungen erwerben, halten und veräussern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie kann ferner alle kommerziellen, finanziellen und andere Tätigkeiten ausüben, die mit dem Gesellschaftszweck in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen.