Eingetragene Personen (2)
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist der Kauf, die Überbauung, die Bewirtschaftung, die Verwaltung und der Verkauf von Grundstücken. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Zur Erreichung des Zwecks kann die Gesellschaft Grundstücke oder beschränkte dingliche Rechte erwerben, verwalten, veräussern und belasten.