Eingetragene Personen (9)
in La Grande Béroche, von Beatenberg
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zumikon, von Zumikon
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Gallen, von St. Gallen
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bremgarten b. Bern (Bremgarten bei Bern), von Surses
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (6)
Soldati Stefano
Ausgetreten
in Caslano, von Neggio
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 08.10.2025
Schaffter Thomas
Ausgetreten
in Porrentruy, von Courtételle
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.10.2025
Freitag Thomas
Ausgetreten
in Gfenn (Dübendorf), von Glarus Süd
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 22.12.2022
Steiner Rolf
Ausgetreten
in Derendingen, von Drei Höfe
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 22.12.2022
Wasescha Michael Daniel
Ausgetreten
in St. Moritz, von Surses
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.12.2022
Grignola Tiziana Filomena
Ausgetreten
in Balerna, von Balerna
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 02.06.2020
Zweck
1. viscom ist ein in der Schweiz tätiger Branchenverband der grafischen Industrie. Er vereinigt Unternehmen, die im Bereich der visuellen Kommunikation, d.h. in allen Bereichen der Konzeption, Gestaltung, Herstellung und Verbreitung von aufbereiteter, sichtbarer Information tätig sind. 2. viscom bezweckt die Wahrung der Interessen seiner Mitglieder im Bereich der Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeziehungen, der Sozialpolitik sowie auf allen damit verbundenen Gebieten der Gesellschafts-, Staats- und Wirtschaftspolitik. Er setzt sich für eine liberale und fortschrittliche Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und die Erhaltung eines konkurrenzfähigen Standorts Schweiz für die grafische Industrie ein. Er unterstützt und fördert seine Mitglieder im Rahmen des Leitbilds. 3. Er fördert eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden und kann zu diesem Zweck gesamtarbeitsvertragliche und ähnliche Vereinbarungen mit den repräsentativen Arbeitnehmerverbänden und Gewerkschaften der grafischen Industrie abschliessen. Er wendet sich andererseits gegen unberechtigte Forderungen der Arbeitnehmenden und unterstützt seine Mitglieder durch geeignete Massnahmen in Arbeitskonflikten. 4. Er vertritt auf seinem Tätigkeitsgebiet die Interessen der grafischen Industrie und seiner Mitglieder bei anderen Arbeitgeberorganisationen sowie gegenüber Behörden, staatlichen Institutionen, Arbeitnehmerorganisationen und der Öffentlichkeit, insbesondere im Bereich der beruflichen Grund- und Weiterbildung. Er schafft Voraussetzungen für zeitgemässe und fachgerechte Berufsbilder, fördert die Grundausbildung und setzt sich für eine permanente Weiterbildung ein. 5. viscom führt mit anderen Organisationen einen ständigen Schutzfonds zur Deckung von Schäden der Mitglieder aus Arbeitskonflikten. 6. viscom kann für Dritte Aufgaben erfüllen. 7. viscom verfolgt keine Erwerbsziele. 8. viscom kann Dritte mit Aufgaben zur Erreichung des Zwecks betrauen.