Eingetragene Personen (1)
Zweck
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Überbauung, die Verwaltung und der Verkauf von Liegenschaften. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten oder verwerten. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und errichten sowie alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern.