CHE-110.000.025
Verein Landschaftspark Binntal
Eingetragene Personen (10)
in Mörel-Filet, von Mörel-Filet
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gampel (Gampel-Bratsch), von Steg-Hohtenn
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Reckingen VS (Goms), von Goms
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ernen, von Unterbäch
Mitglied und Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Sion, von Riederalp
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (5)
Jossen Rudolf
Ausgetreten
in Binn, von Naters
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.08.2025
Wirthner Sven
Ausgetreten
in Fiesch, von Goms
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.08.2025
Zeiter Armin
Ausgetreten
in Grengiols, von Fieschertal
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.08.2025
Imhof Jacqueline
Ausgetreten
in Binn, von Binn
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.06.2022
Amherd Viola Patricia
Ausgetreten
in Brig (Brig-Glis), von Brig-Glis
Präsidentin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.05.2019
Zweck
Der Verein bezweckt, im Rahmen des Parkvertrags gemäss NHG und der Pärke-Verordnung, die Erfüllung der übergeordneten BAFU-Ziele und der folgenden parkspezifischen Ziele im Parkgebiet: Erhalten und Aufwerten der Natur- und Kulturlandschaften, Lebensräume, Flora und Fauna; Erhalten, Wiederherstellen und Aufwerten der Kulturgüter und Ortsbilder; Fördern der nachhaltigen regionalen Wertschöpfung (Tourismus, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft); Fördern von Kooperationen, Partnerschaften und Innovation; Fördern des kulturellen Lebens; Fördern der Umweltbildung. Der Verein verfolgt ausschliesslich die erwähnten, gemeinnützigen Zielsetzungen und ist politisch unabhängig. Im Übrigen gilt der zwischen der LP Binntal und den Parkgemeinden abgeschlossene Parkvertrag. Der Perimeter des Landschaftsparks Binntal umfasst die Gemeindegebiete gemäss jeweils aktuell gültigem Parkvertrag (Parkgemeinden). Er kann erweitert werden, wenn weitere Gemeinden die Vereinsziele anerkennen und mindestens zwei Drittel der bisherigen Parkgemeinden sowie Vereinsvorstand und Vereinsversammlung der Erweiterung zustimmen. Der definitive Entscheid obliegt der Vereinsversammlung.