Eingetragene Personen (17)
in Zürich, von Freimettigen
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Salmsach, von Degersheim
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hettlingen, von Zihlschlacht-Sitterdorf
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kilchberg, von Kilchberg (ZH)
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uetikon am See, von Uetikon am See
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (7)
bis 24.09.2025
Inauen Eveline
Ausgetreten
in Buchs, von Appenzell
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.09.2025
Mitchell Aidan
Ausgetreten
in Zürich, von Surses
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.09.2025
Jent Daniela
Ausgetreten
in Uster, von Safenwil
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.09.2025
bis 24.09.2025
Schwaller Thomas Rudolf
Ausgetreten
in Uitikon, von Basel
Mitglied des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.09.2025
Lussi Roland
Ausgetreten
in Richterswil, von Stans
Mitglied der Geschäftsleitung
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
A) Der Verein setzt sich ein für die Milderung der negativen Auswirkungen des Konsums psychotroper Substanzen auf Einzelne sowie auf die Gesellschaft als Ganzes und fördert eine kohärente Suchtpolitik mit dem Ziel der sinnvollen Integration eines verantwortungsvollen Konsums psychoaktiver Substanzen in unsere Gesellschaft. B) Der Verein unterstützt die Erforschung, Evaluation und Weiterentwicklung von akzeptierenden, auf dem Prinzip der Schadensminderung beruhenden Behandlungs- und Beratungsangeboten. Er führt entsprechende Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen durch und stellt entsprechende Informationen zur Verfügung. C) Der Verein setzt sich ein für die Anliegen von Konsumierenden psychotroper Substanzen und deren Recht auf Behandlung, wenn der Substanzkonsum Beeinträchtigungen mit Krankheitswert nach sich zieht. D) Der Verein bietet selbst entsprechende, akzeptierende Behandlungen und Beratungen an, wo sinnvoll in Kooperation mit anderen Fachorganisationen. Er kann auch in angrenzenden Gebieten, zur Linderung von gesundheitlichen oder sozialen Problemen, die häufig mit dem Substanzkonsum einhergehen, Leistungen anbieten. In jedem Fall hat der respektvolle Umgang mit den Patientinnen und Patienten und ihren Lebensentwürfen, sowie die gemeinschaftliche Erarbeitung von therapeutischen Zielsetzungen, entsprechend den individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen der Betroffenen, höchste Priorität. E) Der Verein strebt keine wirtschaftlichen Vorteile für seine Mitglieder an. Ein allfälliger Rechnungsüberschuss darf nur im Rahmen des statutarischen Zweckes des Vereins verwendet werden. Der Verein ist befugt, Immobilien zu erwerben und zu belasten, sich an andern juristischen Personen zu beteiligen, sowie sämtliche Geschäfte einzugehen und Verträge abzuschliessen, die geeignet sind, den Zweck des Vereins zu fördern, bzw. die mit ihm in Zusammenhang stehen.