CHE-358.103.446

VEMORY GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-358.103.446
Römerstrasse 16
4314 Zeiningen
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 11.08.2026 04:33 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (2)

in Zeiningen, von Zeiningen
Geschäftsführerin
Einzelunterschrift
in Zeiningen
Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Förderung und den Vertrieb von sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der alternativen Energien, alternativen Wärmerückgewinnungssystemen, alternativen Zahlungssystemen und -methoden, innovativen Mining-Systemen, dezentralen Serverlösungen sowie Vertical Farming Innovationen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten sowie sich an anderen Unternehmen beteiligen oder gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten. Die Gesellschaft kann auch Grundeigentum und Wertschriften erwerben, verwalten und veräussern. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, die Entwicklung und den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder zu erleichtern.

SHAB-Chronik

10.08.2026 #d54c1d35-99b5-4267-9700-28a36cd12a57
KK02
Konkurspublikation/Schuldenruf VEMORY GmbH Die Gläubiger des Schuldners und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der genannten Frist bei der Kontaktstelle einzugeben. Schuldner des Konkursiten haben sich innert der gleichen Frist bei der Kontaktstelle zu melden; Straffolge bei Unterlassung nach Art. 324 Ziff. 2 StGB. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, werden aufgefordert, diese innert der gleichen Frist der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen; Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB). Das Vorzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die angegebene Kontaktstelle gilt auch für Beteiligte, die im Ausland wohnen. <br />Publikation nach Art. 231 und 232 SchKG sowie Art. 29 und 123 der Vo des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG). Des Weiteren gilt die angegebene Kontaktstelle für ausländische Gläubiger als Zustellungsort, sofern kein anderer Zustellungsort in der Schweiz bezeichnet wird.
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Art des Konkursverfahrens: summarisch

Datum der Konkurseröffnung: 02.06.2026
10.06.2026 #065b395a-31ec-4f73-b417-9c47bed87785
Mutation
Mutation VEMORY GmbH, Zeiningen, neu VEMORY GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
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VEMORY GmbH in Liquidation
Römerstrasse 16
4314 Zeiningen

VEMORY GmbH, in Zeiningen, CHE-358.103.446, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 8 vom 12.01.2024, Publ. 1005933132). Firma neu: VEMORY GmbH in Liquidation. Mit Verfügung des Gerichtspräsidiums Rheinfelden vom 02.06.2026 ist über diese Gesellschaft mit Wirkung ab dem 02.06.2026, 09:20 Uhr, der Konkurs eröffnet worden.

Tagesregister-Nr. 8210 vom 05.06.2026

Vorangehende Publikation im SHAB: Nr. 8, Datum: 12.01.2024

Kontaktstelle: Handelsregisteramt des Kantons Aargau
05.06.2026 #d2b2397f-7881-4fa8-bb94-3d2061a4b4cf
KK01
Vorläufige Konkursanzeige VEMORY GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
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Datum der Konkurseröffnung: 02.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Dritte, die Vermögen der konkursiten Person verwahren oder bei denen diese Guthaben hat, haben sich beim Konkursamt zu melden (Art. 222 SchKG)./SA

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