Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt das Führen von Gastronomiebetrieben und aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen sie andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen. Sie kann alle Geschäfte tätigen, die der Verwirklichung ihres Zweckes förderlich sind.