CHE-114.640.904
United Global Water AG in Liquidation
Eingetragene Personen (3)
in Zumikon, von Brig-Glis
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
in La Punt-Chamues-ch, von Oberriet (SG)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Santa Ponna, von Freienbach
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
Ehemals eingetragene Personen (5)
bis 22.04.2024
bis 29.12.2022
Stieger Thomas Jakob
Ausgetreten
in Strovolos Nicosia, von Oberriet (SG)
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 02.06.2022
bis 31.08.2021
Heldner Renato
Ausgetreten
in Zumikon, von Brig-Glis und Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 13.07.2020
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Betreuung und Verwaltung von Wasserquellrechten in der Schweiz, sowie die Verwaltung von Markenrechten und Lizenzen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften und an Dritte abgeben.
SHAB-Chronik
23.07.2026
#91eafa45-3965-4404-9924-16329fa9d327
KK04
Kollokationsplan und Inventar United Global Water AG
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 12.08.2026
Ablauf der Frist: 12.08.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 02.08.2026
Ablauf der Frist: 02.08.2026
Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug
vormals mit Sitz in Sarnen OW
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