CHE-114.640.904

United Global Water AG in Liquidation

In Liquidation AG 📍 6340 Baar ZG HR-Auszug ↗ Zefix ↗ PDF

Basisinformationen

CHE-114.640.904
Zugerstrasse 76b
6340 Baar
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
1'000'000.00 CHF
Datenstand: 24.07.2026 04:42 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (3)

in Zumikon, von Brig-Glis
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
in La Punt-Chamues-ch, von Oberriet (SG)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Santa Ponna, von Freienbach
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Ehemals eingetragene Personen (5)

in Genève, von Freienbach
Direktorin
Einzelunterschrift
bis 22.04.2024
Schild Yanick Ausgetreten
in Widen, von Brienzwiler
Direktor
Einzelunterschrift
bis 29.12.2022
Stieger Thomas Jakob Ausgetreten
in Strovolos Nicosia, von Oberriet (SG)
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 02.06.2022
Emch Martin Ausgetreten
in Zug, von Horgen
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 31.08.2021
Heldner Renato Ausgetreten
in Zumikon, von Brig-Glis und Zürich
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
bis 13.07.2020

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Betreuung und Verwaltung von Wasserquellrechten in der Schweiz, sowie die Verwaltung von Markenrechten und Lizenzen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit dem Zweck im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften und an Dritte abgeben.

SHAB-Chronik

23.07.2026 #91eafa45-3965-4404-9924-16329fa9d327
KK04
Kollokationsplan und Inventar United Global Water AG Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.

Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 12.08.2026

Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 02.08.2026

Konkursamt des Kantons Zug, Industriestrasse 24, 6300 Zug

vormals mit Sitz in Sarnen OW

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