Eingetragene Personen (10)
in Aarberg, von Scheuren
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Binningen, von Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Freienbach, von Faido
Präsidentin des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (6)
Gerber Daniel
Ausgetreten
in Ittigen, von Langnau im Emmental
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.01.2025
bis 12.04.2024
von Moos Christoph
Ausgetreten
in Sarnen, von Sachseln
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.12.2022
bis 21.04.2022
Anderegg Simon
Ausgetreten
in Hilterfingen, von Meiringen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 15.08.2018
Anderegg Simon
Ausgetreten
in Muri bei Bern, von Meiringen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.01.2018
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung und die Vermarktung von sowie den Handel mit Software. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Konzernvorgaben ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder anderen Konzerngesellschaften Kredite, Darlehen oder andere Finanzierungen aller Art gewähren und für eigene Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten unentgeltlich gewährt werden. Weiter kann die Gesellschaft mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun.