CHE-469.254.883

UBS 1e Sammelstiftung

Basisinformationen

CHE-469.254.883
Postplatz 11
6430 Schwyz
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 21:22 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (9)

in Thun, von Frutigen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Regensdorf, von Buchs (SG)
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Lindau, von Glarus Nord
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Magden
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gommiswald
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Uitikon, von Basel
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
in Burgdorf, von Lauperswil
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Düdingen, von Burg (AG)
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Pratteln, von Känerkinden
Vizepräsident
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (6)

in Rüschlikon, von Genève
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.12.2025
Bühler René Peter Ausgetreten
in Egolzwil, von Gams
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.09.2025
Bytyqi Saranda Ausgetreten
in Burgdorf, von Lauperswil
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.07.2023
Aggeler Guido Ausgetreten
in Mels, von Mels
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.07.2023
in Grosshöchstetten, von Plateau de Diesse
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.03.2020
in Uster, von Wolfhalden
Präsident
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.03.2020

Zweck

Der Zweck der Stiftung besteht in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge zugunsten ihrer Versicherten und deren Hinterbliebenen für die Risiken Alter, Invalidität und Tod. Die Stiftung bietet den versicherten Personen die Wahl zwischen verschiedenen Anlagestrategien an. Versichert werden Mitarbeiter von angeschlossenen Arbeitgebern, selbständigerwerbende Mitglieder eines Berufsverbandes, der die Stiftung als Berufsvorsorgeeinrichtung gewählt hat, und Selbständigerwerbende zusammen mit ihrem Personal, welche einen AHV-pflichtigen Lohn bzw. ein AHV-pflichtiges Einkommen über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Art. 8 Abs. 1 BVG erzielen. Die Stiftung kann Kollektiv-Lebensversicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Kollektiv-Lebensversicherungsverträge eintreten.

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