Eingetragene Personen (1)
Zweck
Erledigung sämtlicher Verwaltungs- und Treuhandgeschäfte, welche nach bekannter und anerkannter Anschauung zum Betrieb eines Treuhandbüros gehören. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Grundstücke mieten, vermieten, verwalten, vermitteln, kaufen und verkaufen.