Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, den Bau, die Bewirtschaftung, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien sowie den Erwerb, das Halten und die Veräusserung von Beteiligungen an andern Unternehmen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.