Eingetragene Personen (7)
in Vandoeuvres, von Genève
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Saratoga / CA, von Zürich
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Chur, von Düdingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberkirch, von Naters
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (7)
Nägeli Tobias
Ausgetreten
in Zürich, von Bülach
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.07.2025
Chemtob Christophe Claude Alfred
Ausgetreten
in Saint-Julien-en-Genevois, von Carouge (GE)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.07.2025
Meier Daniel Robert
Ausgetreten
in Zürich, von Reinach (BL)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.07.2025
Tholen Philipp Wolfgang
Ausgetreten
in Zürich, von Leuggern
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.07.2025
Oberholzer Samuel Damian
Ausgetreten
in Zürich, von Basel
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.07.2025
Lanter David Gil
Ausgetreten
in Zürich, von Luzern
Sekretär (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 29.07.2025
Götschmann Thomas
Ausgetreten
in Zürich, von Düdingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Hard- und Software, insbesondere für Drohnen sowie das Angebot von Dienstleistungen mit Drohnen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten und sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche mit dem Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und lnterzessionsmassnahmen zu Gunsten von Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen, sowie Aktionären, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren. Die Gesellschaft darf weder Grundstücke erwerben, welche keine Betriebsstätte-Grundstücke im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG sind, noch sich an juristischen Personen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. e BewG beteiligen.