CHE-218.402.994

Timly Software AG

Basisinformationen

CHE-218.402.994
Andreasstrasse 5
8050 Zürich
📍 Karte ↗
AG – Aktiengesellschaft
141'058.03 CHF
Datenstand: 21.05.2026 06:41 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (5)

in Kreuzlingen
Kollektivprokura
in Jonen, von Basel
Kollektivprokura
in Tägerwilen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zollikon, von Basel
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
in Jonen, von Basel
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (4)

Baumann Eva Ausgetreten
in Zürich, von Basel
Kollektivprokura
bis 22.09.2025
Pfeiffer Johannes Ausgetreten
in Zürich
Kollektivprokura
bis 22.09.2025
Mehmeti Fitim Ausgetreten
in Menzingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 22.09.2025
in Zürich, von Basel
Präsident des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung von Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen General Management und Informationstechnologie. Des Weiteren bezweckt die Gesellschaft den Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Software. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und/oder im Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen in der Schweiz und/oder im Ausland beteiligen, Grundstücke oder Immaterialgüterrechte in der Schweiz und/oder im Ausland erwerben, halten, belasten und veräussern sowie alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann überdies ihren direkten oder indirekten Aktionären und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten solcher Personen oder Konzerngesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich Garantien, Pfandrechte und fiduziarische Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft. Zudem kann sie mit Konzerngesellschaften Liquiditätsausgleiche/Nettoliquiditätszentralisierungen (Cash-Pooling), einschliesslich periodischer Saldoanpassungen (Balancing), betreiben oder sich daran beteiligen, und zwar ebenfalls ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, zinslos, unter Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft und unter Übernahme von Klumpenrisiken.

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