CHE-102.404.260
Thurgauer Bürgschaftsgenossenschaft (TBG)
Eingetragene Personen (5)
in Oberbussnang (Bussnang), von Bussnang
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Märstetten, von Kreuzlingen
Mitglied der Verwaltung
ohne Zeichnungsberechtigung
in Abtwil SG (Gaiserwald), von Wattwil
Mitglied des Verwaltungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
Zweck
Die TBG bürgt im Gebiet des Kantons Thurgau ihren Mitgliedern (Arbeitgebern) nach Art. 496 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) solidarisch für entstandene Schadenersatzansprüche gegenüber ihren Mitarbeitenden in Amt oder Anstellung. Einzelbürgschaften sind Bürgschaften, die ein Mitglied (Arbeitgeber) für eine einzelne, namentlich genannte Person in seinem Arbeitsverhältnis mit einer festgelegten Bürgschaftssumme abschliesst. Globalbürgschaften sind Bürgschaften, die ein Mitglied (Arbeitgeber) für die Gesamtheit seiner Mitarbeitenden oder für Mitarbeitende in einem fest zu bestimmenden Arbeitsbereich abschliesst. Die TBG bietet im Gebiet der Ostschweiz den vom Volk gewählten Amtsträgern der Mitglieder eine finanzielle Absicherung im Falle einer Nichtwiederwahl an.