Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung von Flugzeugen, die Prüfung der formellen Voraussetzungen für deren Zulassung sowie die flugzeugtechnische Beratung. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben, Grundeigentum und Wertschriften erwerben, veräussern und verwalten, überhaupt alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen.