Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Einzelfirma bezweckt den Handel mit neuen und gebrauchten Produkten, einschliesslich Spielsachen, Kleidung, Haushaltsartikeln und Sammlerstücken, sowohl im In- als auch im Ausland. Die Firma kann Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen im In- und Ausland gründen, sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Einzelfirma kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochterunternehmen und Dritte eingehen.