CHE-177.044.932

Textilwerk Schweiz GmbH in Liquidation

Basisinformationen

CHE-177.044.932
Müllackerstrasse 10
8152 Glattbrugg
📍 Karte ↗
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
20'000.00 CHF
Datenstand: 18.06.2026 06:29 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (1)

in Bassersdorf, von Dübendorf
Gesellschafter und Geschäftsführer
Einzelunterschrift

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb einer Schneiderei und Textilreinigung, Verkauf von Textilien jeder Art, Textilberatung, Vorhangproduktion und Masskonfektion. Um Diversifikation zu bieten, darf die GmbH in gewisse Standorte ein Café miteinbauen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, die unter anderem Annahmestellen für die GmbH wären und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.

SHAB-Chronik

18.06.2026 #b3201dd6-eb57-4760-8a6b-cb2d43f3c792
Mutation
Mutation Textilwerk Schweiz GmbH, Opfikon, neu Textilwerk Schweiz GmbH in Liquidation Die Mutation der aufgeführten Rechtseinheit wurde im Handelsregister vorgenommen. <br />Publikation nach HRegV Art. 9 und Art. 35.
15.06.2026 #a445f3eb-dc56-4c52-89f5-3da2dd0824ad
KK01
Vorläufige Konkursanzeige Textilwerk Schweiz GmbH Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. <br />Publikation nach Art. 222 SchKG.
↓ Details
Datum der Konkurseröffnung: 11.06.2026

Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später.
Publikation nach Art. 222 SchKG.

Konkursamt Wallisellen
Zentralstrasse 9
8304 Wallisellen

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