Eingetragene Personen (7)
in Zürich, von St. Gallen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Walchwil, von Walchwil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Bassersdorf
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schwyz, von Altdorf UR
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dübendorf, von Wattwil
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Urdorf, von Oberriet (SG)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Eschenbach, von Trub
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von elektronischen und elektromechanischen Systemen und Software sowie die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen. Die Gesellschaft kann im Übrigen alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern oder zu erleichtern. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, solche erwerben oder mit solchen fusionieren, sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen. Zudem kann sie mit Konzerngesellschaften Liquiditätsausgleiche/Nettoliquiditätszentralisierungen (Cash-Pooling), einschliesslich periodischer Saldoanpassungen (Balancing), betreiben oder sich daran beteiligen, und zwar ebenfalls ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, zinslos, unter Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft und unter Übernahme von Klumpenrisiken.