CHE-148.492.493

Tellco Vorsorge 1e in Liquidation

Basisinformationen

CHE-148.492.493
Bahnhofstrasse 4
6430 Schwyz
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 21:18 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (19)

in Uitikon, von Root
Kollektivprokura
in Horgen, von Zürich
Kollektivprokura
in Richterswil, von Zürich
Kollektivprokura
in Birmensdorf, von Root
Kollektivprokura
in Thalwil, von Uetendorf
Kollektivprokura
in Meggen, von Luzern
Kollektivprokura
in Weinfelden, von Ziefen
Kollektivprokura
in Inwil, von Zürich
Kollektivprokura
in Engelberg, von Emmen
Kollektivprokura
in Altdorf, von Horw
Kollektivprokura
in Wollerau, von Grub (AR)
Kollektivprokura
in Risch, von Kriens
Kollektivprokura
in Küssnacht, von Oberrüti
Kollektivprokura
in Murten, von Eggiwil
Kollektivprokura
in Hünenberg, von Hünenberg
Mitglied
Kollektivunterschrift zu zweien
in Veyrier, von Zürich
Mitglied und Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kreuzlingen, von Reichenbach im Kandertal
Mitglied und Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, von Luzern
Mitglied und Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien
in Genève, von Bernex
Präsident und Liquidator
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge (ausschliesslich 1e-Vorsorgepläne) für Arbeitnehmende und Arbeitgebende der angeschlossenen Arbeitgebenden sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen und für Selbständigerwerbende sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Selbständigerwerbende können sich zusammen mit ihren Arbeitnehmern freiwillig versichern lassen, wenn diese im Rahmen eines Anschlussvertrags an die Stiftung angeschlossen sind. Selbständigerwerbende, die Mitglied eines anerkannten Berufsverbands sind, welcher mit der Stiftung eine Verbandslösung vereinbart hat, können in die Stiftung aufgenommen werden. Die Vorsorge erfolgt im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen. Die Stiftung versichert ausschliesslich Lohnanteile, welche den anderthalbfachen oberen Grenzwert nach Art. 8 Abs. 1 BVG übersteigen. Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgebende bzw. Selbständigerwerbende durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen. Die Stiftung kann Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. Jede angeschlossene Firma bildet innerhalb der Stiftung ein eigenes Vorsorgewerk. Für Selbständigerwerbende können unter Einhaltung der Kollektivität auch mehrere Vorsorgewerke gebildet werden. Die Beziehungen zur Stiftung werden im Anschlussvertrag geregelt.

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