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Zweck
Betrieb eines Tanz- und Bewegungsstudios; Handel mit Artikeln und Gegenständen, die zur Ausübung des Tanz- und Bewegungssports dienen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an Unternehmen aller Art beteiligen sowie Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.