Eingetragene Personen (1)
Zweck
Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Liegenschaften sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen, sie fördern oder geeignet sind, diesen zu erreichen. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Niederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten.