Eingetragene Personen (13)
in Aarberg, von Scheuren
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, von Oberdorf (NW)
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ittigen, von Langnau im Emmental
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (8)
bis 29.07.2025
bis 29.07.2025
Hofer Simon
Ausgetreten
in Wangen an der Aare, von Langnau im Emmental
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.05.2025
bis 05.05.2025
bis 05.05.2025
bis 05.05.2025
bis 05.05.2025
Bächli Marc-Yves
Ausgetreten
in Aarau, von Würenlingen
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 16.07.2024
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Beratung für IT Security, insbesondere Netzwerk-, System- und Applikation-Audits, die Integration, den Betrieb (Managed Security Services), den Support und die Überwachung von Sicherheitsinfrastrukturen und den Handel mit dazugehörenden Produkten, die Forschung in diesem Fachgebiet, sowie die Erbringung sämtlicher damit zusammenhängender Dienstleistungen. Sie kann alle Rechtsgeschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck dienen, namentlich: a) Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben und veräussern, b) Gesellschaften gründen und veräussern, c) sich an Gesellschaften beteiligen, d) Mittel am Geld- und Kapitalmarkt aufnehmen und anlegen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder anderen Konzerngesellschaften Kredite, Darlehen oder andere Finanzierungen aller Art gewähren und für eigene Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, insbesondere in Form von Garantien, Pfändern, Globalzessionen, Sicherungsübereignungen, Sicherungsabtretungen und Schadloshaltungserklärungen, auch wenn diese Kredite oder Sicherheiten unentgeltlich gewährt werden. Weiter kann die Gesellschaft mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun. Die Gesellschaft darf im gesetzlichen Rahmen im Interesse des Konzerns oder einzelner ihrer Konzerngesellschaften handeln. Sie kann im Rahmen der üblichen Nutzung ihrer Infrastruktur Dienstleistungen im Auftrag Dritter erbringen.