CHE-112.292.181

Swiss Olympic Association

Basisinformationen

CHE-112.292.181
Talgutzentrum 27
3063 Ittigen
📍 Karte ↗
Verein
Datenstand: 22.05.2026 02:45 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (19)

in Solothurn
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hindelbank, von Uebeschi
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küttigen, von Windisch
Kollektivunterschrift zu zweien
in Gerolfingen (Täuffelen), von Bäretswil
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, von Seuzach
Kollektivunterschrift zu zweien
in Cormondrèche (Neuchâtel), von Val-de-Travers
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Küsnacht ZH, von Langnau im Emmental
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Oberägeri, von Einsiedeln
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Kerns, von Dornach
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Jouxtens-Mézery, von Seelisberg
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Zürich, von Zürich
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Liebefeld (Köniz), von Unterkulm
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Obergesteln (Obergoms), von Wileroltigen
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Colombier NE (Milvignes), von Neuchâtel
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bolligen, von Domat/Ems
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
in Appenzell Steinegg (Schwende-Rüte), von Willisau
Präsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, von Interlaken
Sekretärin (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arosa, von Basel
Vizepräsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
in Flüelen, von Erstfeld
Vizepräsidentin des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (10)

Hollenstein Cornel Ausgetreten
in Davos Dorf (Davos), von Mosnang
Sekretär (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.02.2026
Kurt Michael Ausgetreten
in Solothurn, von Roggwil (BE)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 13.02.2025
in Ried-Brig, von Ried-Brig
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 13.02.2025
Winkler Urs Ausgetreten
in Davos Platz (Davos), von Davos
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 13.02.2025
Stahl Jürg Ausgetreten
in Brütten, von Winterthur
Präsident des Vorstandes
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 13.02.2025
Koch Bernhard Anton Ausgetreten
in Bischofszell, von Wuppenau
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 01.03.2024
Remund Matthias Ausgetreten
in Bolligen, von Mühleberg
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 15.05.2023
von Gunten Alfred Ausgetreten
in Thun, von Sigriswil
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.10.2022
in Bülach, von Kilchberg (ZH)
Mitglied des Vorstandes
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 13.04.2022
Müri Daniela Eva Ausgetreten
in Pfungen, von Schinznach
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.11.2021

Zweck

Swiss Olympic ist das Nationale Olympische Komitee und der Dachverband des privatrechtlichen, organisierten Sports in der Schweiz. Swiss Olympic setzt sich für die Verankerung des Sports in der Gesellschaft als Beitrag zur Lebensqualität und Gesundheit ein. Swiss Olympic fördert über seine Mitglieder die Motivation der Bevölkerung zu einer regelmässigen sportlichen Betätigung. Swiss Olympic fördert den Leistungssport. Swiss Olympic vertritt die Interessen des privatrechtlichen, organisierten Sports der Schweiz gegenüber der Öffentlichkeit, den Behörden sowie nationalen und internationalen Organisationen. Swiss Olympic unterstützt und koordiniert die Tätigkeiten seiner Mitglieder und erfüllt übergeordnete Aufgaben nach dem Subsidiaritätsprinzip. Swiss Olympic fördert und schützt die Olympische Bewegung und deren Zielsetzungen in der Schweiz und gewährleistet die Einhaltung der Olympischen Charta, der olympischen Regeln und der Ethik-Charta des Schweizer Sports. Insbesondere setzt sich Swiss Olympic dafür ein, a) dass die grundlegenden Prinzipien des Olympismus, der Sportförderung in der Schweiz und der Ethik-Charta im Schweizer Sport respektiert werden; b) dass der olympische Gedanke in den Schulen und Universitäten Eingang findet; c) dass in der Schweiz die Athlet*innen im Leistungs- und Breitensport unter Berücksichtigung ihrer medizinischen und gesundheitlichen Bedürfnisse gefördert und die im Sport und im Verbands-/Vereinsmanagement tätigen Personen ausgebildet werden. Im Sinne dieser Prinzipien verpflichtet sich Swiss Olympic, jede Form der Diskriminierung und der Gewalt sowie der Nichtbeachtung der Prinzipien der Ethik-Charta zu bekämpfen und alles zu unternehmen, um die Verwendung von der WADA verbotenen Substanzen und Massnahmen sowie jeglicher anderen dopingrelevanten Praktiken zu unterbinden. Swiss Olympic kann zur Finanzierung seines Verbandszwecks wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, insbesondere in der Vermarktung seiner Embleme. Swiss Olympic legt in einem Leitbild seine Zukunftsvorstellungen sowie Inhalte seiner Aktivitäten fest. Die Dopingbekämpfung, die Untersuchung von potenziellen Ethik-Regelverletzungen und die Sanktionierung gemäss den im Ethik-Statut definierten Fällen sind Aufgaben der Stiftung Swiss Sport Integrity. Hierzu schliesst Swiss Olympic mit der Stiftung Swiss Sport Integrity eine Leistungsvereinbarung zur Regelung der Berichterstattung und allfälliger Beitragszahlungen ab. Die Sanktionierung von potenziellen Anti-Doping Regelverletzungen und Ethik-Regelverletzungen (namentlich Verletzungen des Ethik-Statuts) sind Aufgaben der Stiftung Schweizer Sportgericht. Die Stiftung Schweizer Sportgericht ist zuständig für Dopingfälle, die ihr von den nationalen und internationalen Stellen zur Beurteilung unterbreitet werden, sowie für die Beurteilung von Fällen, die ihr durch die Stiftung Swiss Sport Integrity bezüglich potenzieller Verstösse gegen das Ethik-Statut des Schweizer Sports oder gegen frühere Reglemente und Erlasse von Swiss Olympic oder deren Mitgliedsverbände gemäss Art. 2.1 lit. a bis c nachfolgend im Bereich Ethik angetragen werden, wobei die Kompetenz von Swiss Sport Integrity zum Erlass von Massnahmen und Sanktionen in den im Ethik-Statut definierten Fällen vorbehalten bleibt. Hierzu schliesst Swiss Olympic mit der Stiftung Schweizer Sportgericht eine Leistungsvereinbarung zur Regelung der Berichterstattung und allfälliger Beitragszahlungen ab.

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