CHE-475.093.884
Swiss Certification Services SA in Liquidation
Eingetragene Personen (3)
in Cheseaux-sur-Lausanne, von Le Lieu
Mitglied des Verwaltungsrates
Einzelunterschrift
Ehemals eingetragene Personen (2)
Etter Philippe
Ausgetreten
in Agiez, von Chamblon
Mitglied des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.10.2022
Maier Michael
Ausgetreten
in Cheyres-Châbles, von Cheyres-Châbles
Präsident des Verwaltungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.10.2022
Zweck
Bewertung der Konformität von Produkten, Verifizieren, Validieren und Zertifizieren von Managementsystemen zur Sicherung der Qualität von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen in der Medizintechnik, Biotechnologie, Pharmazeutischen Industrie und im Gesundheitswesen sowie in der Umwelttechnik und Informationssicherheit auf Grundlage internationaler Normen und Regulatorischer Anforderungen, Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Expertise sowie Sachverständigendienstleistungen, Bewertungsdienstleistungen, Dienstleistungen in der Bildung und der Ausbildung im Zusammenhang mit wissenschaftlichen und technischen Fragen in der Industrie, im Gesundheitswesen und Informationsmanagement, tätigen aller Geschäfte, welche mit diesem Zweck und mit der Anlage der Mittel im Zusammenhang stehen, insbesondere auch Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern, Darlehen gewähren und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.
SHAB-Chronik
25.06.2026
#d54947d4-420b-46ff-bac7-7b0454f2b6c3
KK04
Kollokationsplan und Inventar Swiss Certification Services SA in Liquidation
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
↓ Details
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Anfechtungsfrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 15.07.2026
Ablauf der Frist: 15.07.2026
Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 05.07.2026
Ablauf der Frist: 05.07.2026
Kantonales Konkursamt Solothurn,
Dünnernstrasse 32,
4702 Oensingen
Dünnernstrasse 32,
4702 Oensingen