CHE-109.738.733

SWARM Sammelstiftung

Basisinformationen

CHE-109.738.733
c/o Divor AG
Täfernstrasse 31
5405 Dättwil AG
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 24.05.2026 10:14 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (7)

in Mellingen, von Sumvitg
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
in Maur, von Madiswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Böttstein, von Böttstein
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Solothurn, von Altendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Weilheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zurzach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Muhen, von Ehrendingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (7)

Wild Monika Ausgetreten
in Bonstetten, von Appenzell
Geschäftsführerin (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.09.2025
Friedli-Walser Monika Ausgetreten
in Zug, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 24.05.2024
Fechtig Anna Ausgetreten
in Ühlingen - Birkendorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.09.2022
Rupar Alexandar Ausgetreten
in Wiesendangen, von Oberrieden
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.03.2021
Pitaqi Renata Ausgetreten
in Büron, von Gettnau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.03.2021
Wenger Willy Ausgetreten
in Biberstein, von Buchholterberg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 02.04.2020
Walser Monika Ausgetreten
in Zürich, von Meggen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 28.03.2018

Zweck

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Firma sowie weiterer Unternehmungen, welche sich der Stiftung angeschlossen haben, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss einer Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Revisionsstelle

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