Eingetragene Personen (1)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt die Unternehmens-, Steuerberatung und Buchführung für Dritte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen und alle mit dem vorgenannten Zweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäften tätigen, einschliesslich den Erwerb und die Veräusserung von Grundeigentum. Des Weiteren kann die Gesellschaft gewerbliche Schutzrechte, Immaterialgüterrechte und Know-how erwerben, halten, veräussern und verwerten.