Eingetragene Personen (2)
Zweck
Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit sowie das Halten, Verwalten und Entwickeln von Grundstücken jeglicher Art im In- und Ausland sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, andere Unternehmen erwerben oder erworbene Unternehmen verkaufen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.