CHE-448.793.507

Stiftung VRM Maler - Gipser

Basisinformationen

CHE-448.793.507
Teufener Strasse 20
9001 St. Gallen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 24.05.2026 02:41 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (10)

in Brüttisellen (Wangen-Brüttisellen), von Wallisellen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Brüttisellen (Wangen-Brüttisellen), von Wallisellen
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Pfäfers, von Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Schneisingen, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, von Rupperswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arbon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberdorf SO, von Eglisau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Luzern, von Luzern
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Zürich
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Meilen
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (6)

Ott Nathalie Ausgetreten
in Winterthur, von Glarus Nord
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.01.2025
Maissen Hans Ausgetreten
in Gams, von Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 08.01.2025
Lehmann Jürg Ausgetreten
in Frauenfeld, von Worb
Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.06.2022
Baeriswyl Peter Ausgetreten
in Wangen b. Dübendorf (Wangen-Brüttisellen), von St. Antoni
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.06.2022
Cahannes Franziscus Ausgetreten
in Stallikon, von Breil/Brigels
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.06.2022
Maissen Hans Ausgetreten
in Rabius (Sumvitg), von Sumvitg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 30.06.2022

Zweck

Die Stiftung bezweckt das beitragsfinanzierte Äufnen von Mitteln für ein Vorruhestandsmodell nach dem Rentenwertumlageverfahren, das den Arbeitnehmenden des Maler- und Gipsergewerbes die Möglichkeit bietet, 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter das Arbeitspensum zu reduzieren oder 2 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in den Ruhestand zu treten. Dafür werden ihnen finanzielle Zuschüsse ausgerichtet. Diese Zuschüsse müssen nicht den gesamten Lohnausfall abdecken. Die Stiftung bezweckt ausschliesslich das Erbringen von Leistungen beim Eintritt des umschriebenen Risikos und erbringt daher nur Überbrückungsrenten oder Härtefallleistungen gemäss GAV-VRM. Aus den Beiträgen der Destinatäre dürfen nur diese Leistungen sowie die administrativen Kosten der Stiftung finanziert werden. Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche/Branchen ausdehnen, soweit diese mit dem vorgenannten Zweck in Übereinstimmung stehen. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über Leistungen, Organisation, Finanzierung und Verwaltung der Stiftung. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben abgeändert werden. Alle Reglemente haben sich zwingend an den Vorgaben des GAV-VRM zu orientieren. Die Stiftung kann die operative Umsetzung des Stiftungszwecks einer dafür geeigneten externen Organisation übertragen. Insbesondere kann die Stiftung zur Erreichung ihres Zwecks Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Revisionsstelle

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