CHE-442.905.831

Stiftung Tierheim St.Gallen

Basisinformationen

CHE-442.905.831
c/o Tierschutzverein der Stadt St. Gallen und Umgebung
Feldbachstrasse 6
9000 St. Gallen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 24.05.2026 02:41 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in St. Gallen, von Lütisburg
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit Präsident/Präsidentin
in St. Gallen, von St. Gallen
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit Präsident/Präsidentin
in St. Gallen, von Gais
Präsidentin des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit Vizepräsidentin/Vi
in St. Gallen, von Nesslau
Vizepräsidentin des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit Präsident/Präs

Ehemals eingetragene Personen (1)

Demasi Samira Ausgetreten
in Felben-Wellhausen, von Weinfelden
Mitglied des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit Präsident/Präsidentin
bis 24.12.2025

Zweck

Die Stiftung, die bei ihrer Gründung vollumfänglich vom Tierschutzverein der Stadt St.Gallen und Umgebung alimentiert wird, bezweckt den Betrieb oder die Unterstützung eines Tierheims oder einer anderen Institution für die Aufnahme und Pflege herrenloser, unerwünschter oder notleidender Tiere inklusive der für sie notwendigen veterinärmedizinischen Massnahmen im Tätigkeitsgebiet des Tierschutzvereins der Stadt St.Gallen und Umgebung, welches die politischen Gemeinden St.Gallen, Andwil, Gaiserwald, Gossau, Häggenschwil, Muolen, Waldkirch und Wittenbach umfasst. Die Stiftung unterstützt im Allgemeinen den Einsatz für das Tierwohl und hat einen gemeinnützigen Charakter. Die Stiftung verfolgt keinen kommerziellen oder gewinnorientierten Zweck. Sie ist politisch und konfessionell neutral. Die Stiftung kann Vergabungen direkt an gesuchstellende Destinatäre oder an bestehende zufolge gemeinnütziger und/oder öffentlicher Zwecksetzung steuerbefreite Institutionen mit gleichem oder gleichartigem Zweck und Sitz im Kanton St.Gallen und angrenzenden Kantonen ausrichten. Die Stiftung kann an Institutionen, welche ihren Sitz nicht in den oben genannten Kantonen haben, ausnahmsweise Beiträge ausrichten, wenn diese für Projekte oder die Versorgung herrenloser, unerwünschter oder notleidender Tiere im Kanton St.Gallen und angrenzenden Kantonen verwendet werden. Die Stiftung kann Grundstücke und Immobilien mieten, pachten, besitzen, erwerben und veräussern. Sie kann sich an Renovation, Um- oder Neubau von Betriebsräumen beteiligen, die den Stiftungszweck erfüllen.

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