Eingetragene Personen (7)
in Thun, von Wiliberg und Thun
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Praz (Vully) (Mont-Vully), von Bern
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (5)
bis 04.11.2025
bis 23.01.2025
Steiner Martin
Ausgetreten
in Bern, von Bern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.01.2025
Dietrich Peter
Ausgetreten
in Gampelen, von Gampelen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 22.01.2024
Lüthi Adrian
Ausgetreten
in Gümligen (Muri bei Bern), von Bern
Mitglied und Sekretär des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.01.2017
Zweck
Die Stiftung bezweckt die Erhaltung und den Betrieb des Tannenhofes in Gampelen mit dem Zweigbetrieb in Le Vallon (Gemeinde Lignières) als nicht geschlossenes Wohnheim (Werk- und Beschäftigungsstätte) für betreuungsbedürftige aber beschäftigungsfähige, teilweise auch behinderte Personen, die sich vorübergehend oder dauernd im freien Erwerbsleben nicht halten können, die entwurzelt sind oder die allgemein für die Tätigkeiten mehr Zeit benötigen, als ihnen die Gesellschaft zubilligt. Über den Betrieb, die Rechte und Pflichten der Verwaltung und ihrer Mitarbeiter einerseits und der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen andererseits kann der Stiftungsrat besondere Reglemente und eine Hausordnung erlassen. Zur Erreichung des Zweckes bewirtschaftet die Stiftung die Landwirtschaftsbetriebe Tannenhof in den Gemeindegebieten Gampelen und Cudrefin sowie den Bergbetrieb Le Vallon in den Gemeindegebieten Lignières, Enges und Haut-Vully nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und im Bestreben, die Heimbewohner und Heimbewohnerinnen angemessen zu beschäftigen und der Stiftung die nötigen Mittel zuzuführen. Die Stiftung kann im Rahmen der Zweckerfüllung Tochtergesellschaften gründen oder erwerben. Dabei ist sie verpflichtet, dass sie immer über mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte dieser Tochter verfügt. Die Stiftung verpflichtet sich, den Tochtergesellschaften Vermögenswerte und Dienstleistungen, die diese zur Zweckerfüllung benötigen, im Rahmen einer vertraglichen Abmachung zur Verfügung zu stellen.
Revisionsstelle
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