CHE-109.509.397
Stiftung SWICA Gesundheitsorganisation
Eingetragene Personen (12)
in Möriken AG (Möriken-Wildegg), von Roggwil (TG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Mammern, von Eggersriet
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Otelfingen, von Zollikon
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (13)
Conti Carlo
Ausgetreten
in Riehen, von Basel
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.10.2025
bis 06.03.2025
bis 17.06.2024
Neuhaus Daniel
Ausgetreten
in Uitikon Waldegg (Uitikon), von Rüderswil
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 17.06.2024
bis 15.02.2024
bis 15.02.2024
Berchtold Peter Eduard
Ausgetreten
in Bern, von Solothurn
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.09.2023
bis 27.07.2023
Thoma Caroline
Ausgetreten
in Uesslingen (Uesslingen-Buch), von Amden
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 27.07.2023
Wenk Martin
Ausgetreten
in Hergiswil NW, von Ebnat-Kappel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.07.2023
bis 27.07.2023
bis 29.12.2022
Bernet Dr. Hans Jürg
Ausgetreten
in Teufen AR, von Gommiswald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 06.08.2020
Zweck
Die Stiftung bezweckt eine auf Kontinuität und Stabilität ausgerichtete Umsetzung der Versicherung aller Versicherten der SWICA gegen die Risiken von Unfall und Krankheit im Rahmen der obligatorischen und überobligatorischen Kranken- und Unfallversicherung. Zudem setzt sich die Stiftung für Anliegen zur Stärkung des schweizerischen Gesundheitswesens ein und kann in diesem Bereich insbesondere Projekte aus Lehre, Forschung und Prävention unterstützen. Zur Erreichung dieser Zwecksetzung kann die Stiftungen Unternehmen gründen, sich daran beteiligen, diese betreiben, diese finanzieren oder diese in anderer Weise unterstützen. Zur Wahrung der Rechte der Stiftung besteht ein Aktionärsbindungsvertrag betreffend die Firma SWICA Holding AG zwischen der SWICA Gesundheitsorganisation und der Stiftung. Der Stiftungsrat hat im Rahmen seiner Befugnisse allfällige Änderungen oder die Kündigung des Aktionärsbindungsvertrags unter der Wahrung der Rechte und im Interesse der Stiftung vorzunehmen und der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.