Eingetragene Personen (8)
in Hünibach (Thun), von Rehetobel
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Münsingen, von Bern
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Steffisburg, von Brienz (BE)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Wildegg (Möriken-Wildegg), von Schwarzenburg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Oberhofen am Thunersee, von Oberhofen am Thunersee
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Kehrsatz, von Rüschegg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Thun, von Engelberg
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Oberhofen am Thunersee, von Lutzenberg
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (7)
Gassmann Simon
Ausgetreten
in Münsingen, von Bern
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 25.03.2024
Zwygart Philemon
Ausgetreten
in Hilterfingen, von Krauchthal
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 03.03.2023
Gosteli Markus
Ausgetreten
in Hünibach (Hilterfingen), von Wohlen bei Bern
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 21.07.2022
Gerber Michael
Ausgetreten
in Jegenstorf, von Langnau im Emmental
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 23.02.2021
Kuhn Bruno
Ausgetreten
in Rubigen, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 23.02.2021
Ruoss Daniel
Ausgetreten
in Aeschlen ob Gunten (Sigriswil), von Schübelbach
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 13.01.2020
Kuhn Bruno
Ausgetreten
in Stettlen, von Zürich
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 03.05.2019
Zweck
Die Stiftung bezweckt: Das Schloss Oberhofen als Burg, Freiherrschafts- und Landvogteisitz, und zusammen mit dem Park und weiteren Anlagen, als hochherrschaftliches Schloss des 19. Jahrhunderts mitsamt der autochthonen Ausstattung dauernd als Denkmal zu erhalten; Schlossanlage und Park zur Besichtigung und zur Benutzung für museale Zwecke zu öffnen; Schlossanlage und Park für angemessene kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen in den dafür geeigneten Räumen und Gebieten zu nutzen, soweit dadurch das Denkmal weder gefährdet noch beeinträchtigt wird.