CHE-110.405.267

Stiftung Rosa Neuenschwander

Basisinformationen

CHE-110.405.267
Kistlerstrasse 63
3065 Bolligen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 02:35 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (8)

in Ortschwaben (Meikirch), von Brig-Glis
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bremgarten b. Bern (Bremgarten bei Bern), von Röthenbach im Emmental
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thun, von Bürchen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bolligen, von Bolligen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bolligen, von Bolligen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bern, von Seeberg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Gümmenen (Mühleberg), von Bern
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bern, von Oberburg
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (5)

Wyss Cornelia Ausgetreten
in Burgdorf, von Wynigen
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 07.03.2025
in Münsingen, von Lengnau (AG)
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 27.05.2022
Binggeli Markus Ausgetreten
in Thun, von Schwarzenburg
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 29.04.2021
Aeberhard Mario Ausgetreten
in Kaufdorf, von Jegenstorf
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 24.06.2019
in Muri b. Bern (Muri bei Bern), von Savosa
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 12.03.2018

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Führung verschiedener Institutionen - unter anderem agilas, Bolligen und HPWS Nils Holgersson, Wattenwil - in denen vorab Jugendliche, aber auch Erwachsene auf ihrem Weg zu einer beruflichen Integration entsprechend ihren Bedürfnissen begleitet und beraten werden. Es werden ausbildungsfähige Jugendliche mit Lern-, Körper-, Sinnes- und psychischer Beeinträchtigung ab dem 14. Altersjahr im Rahmen der beruflichen Vorbereitung und Eingliederung der Invalidenversicherung ausgebildet. Es können auch Jugendliche, die nicht durch die IV vermittelt werden, berücksichtigt werden. Die Finanzierung des Aufenthalts muss gewährleistet werden. Den Jugendlichen wird eine eidgenössisch anerkannte berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder eine berufspraktische Bildung nach INSOS PrA vermittelt. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.

Revisionsstelle

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