CHE-106.124.374

Stiftung Pflegebildung Seeland PBS

Basisinformationen

CHE-106.124.374
General-Dufour-Strasse 18
2502 Biel/Bienne
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 02:35 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (4)

in Biel/Bienne, von Biel/Bienne
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Thun, von Widnau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Muri b. Bern (Muri bei Bern), von Thierachern
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Roggwil BE, von Wynigen
Sekretärin (Nichtmitglied) / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Präsidentin des Stifungsrat

Ehemals eingetragene Personen (7)

in Sumiswald, von Röthenbach im Emmental
Sekretärin (Nichtmitglied) / Kassierin (Nichtmitglied) / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der
bis 03.02.2026
Winkler Marcus Ausgetreten
in Aarberg, von Rüdlingen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.05.2025
Markwalder René Ausgetreten
in Sutz (Sutz-Lattrigen), von Langnau am Albis
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.05.2025
Rihs Eveline Ausgetreten
in Colombier NE (Milvignes), von Safnern
Sekretärin (Nichtmitglied) / Kassierin (Nichtmitglied) / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem
bis 05.05.2025
Schnegg Christine Ausgetreten
in Lyss, von Meikirch
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 01.04.2022
Hafner Damiana Ausgetreten
in Worb, von Balsthal
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 26.11.2019
Horner Pierre Ausgetreten
in Fribourg, von Le Mouret
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 20.03.2019

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung von Personal im Gesundheitswesen vorwiegend im Seeland unter Berücksichtigung des Pflegebedarfs in allen Bereichen, insbesondere in der Akut- und der Langzeitpflege. Sie kann Lernende von Pflegeberufen aus dem Seeland während der Ausbildung finanziell unterstützen, sofern eine Ausbildung an fehlenden anderen Mitteln scheitern würde. Die in diesem Sinne gewährten Darlehen sind grundsätzlich rückzahlungspflichtig. Im Weiteren vgl. Stiftungsurkunde.

Revisionsstelle

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