Eingetragene Personen (9)
in Zürich, von Schwerzenbach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Wangen-Brüttisellen, von Mönchaltorf
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Othmarsingen
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zürich, von Konolfingen
stellvertretender Geschäftsführer
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (7)
Bolay Zgraggen Claudine
Ausgetreten
in Zürich, von Pampigny
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.11.2024
Fischer Maria Isabel
Ausgetreten
in Zürich, von Dottikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.11.2024
Frank Esther
Ausgetreten
in Zürich, von Beromünster
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.11.2024
Mägli-Fischer Erika
Ausgetreten
in Zürich, von Dottikon
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.11.2024
Meuli Myrtha
Ausgetreten
in Zürich, von Zürich
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.11.2024
Petrelli Silvia
Ausgetreten
in Olten, von Zürich
stellvertretende Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 04.11.2024
Stöckli Christian
Ausgetreten
in Oberwil-Lieli, von Tägerig
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Zweck
Der Zweck der Stiftung besteht in der Unterstützung von Müttern und Vätern, deren Partner/innen sowie von Personen des erweiterten Familiensystems, während der Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindphase in der ganzen Schweiz. Die Stiftung kann alle zur Erreichung ihres Zweckes notwendigen Handlungen und Verfügungen vornehmen, insbesondere auch Liegenschaften kaufen, verkaufen, mieten, vermieten und verwalten. Die Stiftung Mütterhilfe verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Der Stiftungsrat kann ein Stiftungsreglement erlassen, welches die Tätigkeit der Stiftung im Rahmen des satzungsmässigen Zweckes festlegt. Dem Stiftungsrat kommt auch die Abänderungskompetenz zu. [bisher: Der Zweck der Stiftung besteht in der Unterstützung von Müttern und Vätern, deren Partner/innen sowie von Personen des erweiterten Familiensystems, während der Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindphase in der ganzen Schweiz. Die Stiftung kann alle zur Erreichung ihres Zweckes notwendigen Handlungen und Verfügungen vornehmen, insbesondere auch Liegenschaften kaufen, verkaufen, mieten, vermieten und verwalten. Die Stiftung Mütterhilfe verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Der Stiftungsrat kann ein Stiftungsreglement erlassen, welches die Tätigkeit der Stiftung im Rahmen des satzungsmässigen Zweckes festlegt.]