CHE-320.559.039

Stiftung Lebendige Höfe

Basisinformationen

CHE-320.559.039
Hofmattweg 16
4144 Arlesheim
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 20:07 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (8)

in Basel, von Riehen
Kollektivunterschrift zu zweien
in Dornach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Liestal, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Eschenbach, von Wädenswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Illnau-Effretikon, von Oberhallau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Arlesheim, von Appenzell
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Obersteckholz, von Kölliken
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Siblingen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (3)

in Arlesheim, von Arlesheim
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 12.04.2024
in Guggisberg, von Wengi
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.07.2021
in Siblingen, von Birwinken
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Erhaltung und Förderung des Biolandbaus in der Schweiz. Biologische und biodynamische Bewirtschaftung erfordert lange Zeitbogen um erfolgreich zu sein. Biologisch oder biodynamisch arbeitende Landwirtschaftsbetriebe sollen mit ihrem bereits erreichten Hoforganismus und ihrer Bodenfruchtbarkeit erhalten bleiben. Der Zweck der Stiftung soll durch den Erwerb von bestehenden biologisch und biodynamisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieben und deren Zurverfügungstellung mittels Pacht und/oder Baurecht an geeignete Selbstbewirtschafter erreicht werden. Der Buchwert der landwirtschaftlichen Grundstücke muss stets mehr als 50 % der Stiftungsaktiven ausmachen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei wirtschaftlichen Zwecke. Zur Wahrung des Zwecks wird Grund und Boden dauerhaft von der Stiftung gehalten. Jede Veräusserung oder sonstige Veränderung der wirtschaftlichen Zugehörigkeit der von der Stiftung erworbenen landwirtschaftlichen Grundstücke oder landwirtschaftlichen Gewerben steht unter dem Vorbehalt der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991.

Revisionsstelle

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