CHE-470.258.600

Stiftung Hospiz Oberwallis HOPE

Basisinformationen

CHE-470.258.600
c/o Caroline Walker Miano
Rischinenstrasse 99
3914 Blatten b. Naters
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 25.05.2026 07:59 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (7)

in Naters, von Bitsch
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ried-Brig, von Ried-Brig
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ried-Brig, von Guttet-Feschel
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Naters, von Naters
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Glis (Brig-Glis), von Brig-Glis
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Glis (Brig-Glis), von Unterbäch
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Naters, von Stalden (VS)
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Zweck

Die gemeinnützige Stiftung Hospiz Oberwallis HOPE bezweckt den Aufbau, die Projektentwicklung, den Betrieb und die Aufrechterhaltung einer Hospizinstitution in der Region Oberwallis, als «Sozialmedizinische Institution im Langzeitpflegebereich mit spezialisiertem Palliative-Care-Auftrag» gemäss dem Konzept «Versorgungsstrukturen für spezialisierte Palliativ Care in der Schweiz» von palliative.ch und seinen nationalen Partnern. Den unheilbar kranken und sterbenden Personen, die älter als 18 Jahre sind, soll in dieser Institution eine würdige Gestaltung des letzten Lebensabschnittes durch eine liebevolle und individuelle Begleitung und Betreuung ermöglicht werden, welche auch die Angehörigen und Nächsten miteinbezieht. Das Hospiz nimmt Patienten ungeachtet ihrer sozialen Herkunft und Glaubensrichtung auf. Im Weiteren soll die Aus- und Weiterbildung von freiwilligen Hospiz-Helferinnen und Hospiz-Helfern gefördert werden. Die Institution unterstützt keine aktive Sterbehilfe in den eigenen Räumlichkeiten. Die Stiftung kann im Rahmen des Zwecks Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck und ist nicht gewinnorientiert. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral. Der Stifter behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86a ZGB zur zukünftigen Änderung des Zwecks vor. Die Stiftung kann all jene Massnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Stiftung zu erhalten und den Stiftungszweck zu erreichen wie zum Beispiel das Sammeln von Geldern, das Durchführen von Anlässen u.a.m.

Revisionsstelle

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