CHE-210.440.873

Stiftung Hockey Academy

Basisinformationen

CHE-210.440.873
Weststrasse 11
6303 Zug
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 23.05.2026 03:12 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (7)

in Cham, von Hünenberg
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zug, von Zug
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Walchwil, von Küsnacht (ZH)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Ennetbürgen, von Alpnach
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hünenberg, von Merenschwand
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Küssnacht SZ, von Wolfenschiessen
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hünenberg, von Kirchleerau
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (2)

Walti Marina Ausgetreten
in Kriens, von Seon
Geschäftsführerin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 25.07.2024
Pfisterer Horst Ausgetreten
in Zug
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 19.02.2021

Zweck

Die Stiftung bezweckt die ganzheitliche Förderung von Kindern und Jugendlichen im Eishockey-Sport für den Breiten- und Spitzensport und leistet dafür finanzielle Unterstützung. Die ganzheitliche Förderung umfasst dabei die schulische, berufliche, persönliche und sportliche Ausbildung von sportbegeisterten Jugendlichen im Alter von 6 - 20 Jahren. Die finanzielle Unterstützung kann Kindern und Jugendlichen für den Breiten- und Spitzensport zu gute kommen. Sie kann Kindern und Jugendlichen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern und ihrer Herkunft gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung ist möglich für Kinder und Jugendliche mit Domizil aus der ganzen Schweiz. In erster Linie werden Jugendliche aus den Kantonen der Innerschweiz, Aargau, Bern und Basel-Stadt unterstützt (Region Innerschweiz gemäss Definition des Schweizer Eishockey-Verbandes). Die Stiftung kann zur Förderung des Stiftungszweckes u.a. wie folgt tätig werden: Für Begünstigte ganz oder teilweise Kosten von Schulungs-, Beherbergungs- und Versorgungseinrichtungen übernehmen; Für Begünstigte weitere zweckgebundene Unterstützungsleistungen und Stipendien in diesem Zusammenhang ausrichten; Mit anderen Organisationen - unabhängig von ihrer Rechtsform - zusammenarbeiten, wenn dies dem Stiftungszweck dienlich sein kann; Neue oder bestehende Bildungsangebote und -Einrichtungen unterstützen; Sie kann ihre Tätigkeit auf andere Bereiche ausdehnen (z.B. das Halten von Beteiligungen), soweit sich diese mit dem vorgenannten Zweck vereinbaren lassen. Die Stiftung hat ausschliesslich gemeinnützigen und z.T. öffentlichen Charakter und verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke. Die Stifterin behält sich eine Zweckänderung nach Art. 86a Abs. 2 ZGB vor.

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