CHE-109.811.548

STIFTUNG FAMILIENHILFE

Basisinformationen

CHE-109.811.548
Malerweg 2
3600 Thun
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 02:01 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (8)

in Triengen, von Willisau
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in St. Ursen, von Riedholz
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Köniz, von Sumiswald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in St. Ursen, von Riedholz
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Pieterlen, von Wileroltigen
Mitglied und Kassier des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Rüfenacht BE (Worb), von Landiswil
Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Münsingen, von Bargen (BE)
Präsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Langenthal, von Rumisberg
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien

Ehemals eingetragene Personen (4)

Bichsel Hans Peter Ausgetreten
in Bern, von Sumiswald
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 05.02.2026
Pfarrer Maya Ausgetreten
in Bern, von Schelten
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 05.02.2026
Stucki Doris Ausgetreten
in Bern, von Linden
Mitglied des Stiftungsrates / Sekretärin
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 09.08.2022
Kuert Beatrice Ausgetreten
in Langenthal, von Langenthal
Vizepräsidentin des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.05.2021

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Förderung von gesunden Ehen und Familien sowie die Unterstützung und Existenzsicherung von bedrängten Familien, wobei der Hilfe zur Selbsthilfe Priorität zukommen soll. Dieses Ziel wird angestrebt durch: Einzelfallhilfen an Familien und Ehepaare, wo weder private noch öffentliche Hilfe zur Verfügung steht bzw. vorhandene private oder öffentliche Hilfeleistung nicht ausreicht und zwar: zur Überbrückung von Notsituationen, z.B. durch Beiträge an Erholungsaufenthalte, Familienferien, Zahnpflege oder Zahnkorrekturen, Hauspflege bei Abwesenheit des erziehenden Elternteils oder bei Krankheit der Kinder von alleinerziehenden Vätern oder Müttern; zur Verbesserung der Lebensqualität, z.B. durch Finanzierung von Betten, sanitären Einrichtungen, Waschmaschinen; zum Erreichen der wirtschaftlichen Selbständigkeit alleinerziehender Väter oder Mütter, z.B. durch Beiträge an eine Aus- oder Weiterbildung, insbesondere nach einer infolge Mutterschaft bedingten Pause in der Erwerbstätigkeit, an Umschulung, soweit Stipendien nicht erhältlich sind oder nicht ausreichen; durch Beihilfen bei Schuldensanierungen, soweit es sich um Abzahlungsraten für Kompetenzstücke und rückständige Krankenkassenprämien handelt. Beiträge an kirchliche oder gemeinnützige Institutionen für Pilot- oder Forschungsprojekte, die der Zielsetzung der Stiftung entsprechen.

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