CHE-103.958.584

Stiftung Bauernmuseum Althus-Jerisberghof

Basisinformationen

CHE-103.958.584
Neuhof 2
3205 Gümmenen
📍 Karte ↗
Stift
Datenstand: 22.05.2026 02:33 · Zefix ↗

Eingetragene Personen (15)

in Bern, von Bern
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Ferenbalm, von Schüpfen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Biberen (Ferenbalm), von Fahrni
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Biglen, von Saanen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bern, von Burgdorf
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Detligen (Radelfingen), von Radelfingen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Thun, von Basel
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Magglingen/Macolin (Evilard), von Uster
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Lyss, von Lyss
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Lyss, von Lyss
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Bern, von Aarau
Mitglied des Stiftungsrates
in Laupen BE (Laupen), von Trub
Mitglied und Kassier des Stiftungsratges / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten d
in Wileroltigen, von Wileroltigen
Mitglied und Sekretärin des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit dem Präsidenten
in Gümmenen (Ferenbalm), von Bern
Präsident des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Sekretärin des Stiftungsr
in Bremgarten b. Bern (Bremgarten bei Bern), von Bern
Vizepräsident des Stiftungsrates / mit Kollektivunterschrift zu zweien mit der Sekretärin des Stiftu

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Erhaltung des "Althuses", erbaut 1703, auf dem Jerisberghof in seinem historischen Zustand, die Errichtung, den Unterhalt und die Führung des Bauernmuseums, den Erwerb des Ausstellungs- und Museumsgutes, eventuell Landkäufe, die zur Erreichung des Stiftungszwecks oder zur Erweiterung des Bauernmuseums notwendig sind. Die Stiftung kann im Rahmen des Ausbaus des Bauernmuseums auch weitere Gebäulichkeiten errichten, insbesondere erworbene und an ihrem bisherigen Standort abgebrochene Gebäude an einem neuen, geeigneten Standort wiederaufbauen. Die Stiftung ist befugt, Erweiterungen des Bauernmuseums auch ausserhalb des engeren Gebietes des Jerisberghofes vorzunehmen.

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