CHE-107.679.479
Stiftung Aespliz, Bolligen Ittigen
Eingetragene Personen (6)
in Worblaufen (Ittigen), von Habkern
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
in Stettlen (Bolligen), von Köniz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Bolligen, von Bolligen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Stettlen (Bolligen), von Bern
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (10)
Frech Christoph
Ausgetreten
in Bolligen, von Bolligen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 19.05.2025
Spahni Andreas
Ausgetreten
in Ittigen, von Köniz
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 19.05.2025
Zürcher-Lanz Marianne
Ausgetreten
in Stettlen, von Trachselwald
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 15.01.2024
Müller Andres
Ausgetreten
in Ittigen, von Ittigen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 15.01.2024
Schneider Ruth
Ausgetreten
in Bolligen, von Schwarzenburg
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 27.04.2023
Berger David
Ausgetreten
in Worblaufen (Ittigen), von Augst
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 11.05.2021
Triponez Philippe Paul
Ausgetreten
in Bern, von Emmen und Le Noirmont
Sekretär (Nichtmitglied)
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 11.05.2021
Boos Liselotte
Ausgetreten
in Bolligen, von Amden
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 23.02.2018
Hofer Urs Arnold
Ausgetreten
in Belp, von Meggen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 23.02.2018
Hänni-Ringgenberg Erika Rita
Ausgetreten
in Worblaufen (Ittigen), von Ittigen
Mitglied des Stiftungsrates
ohne Zeichnungsberechtigung
bis 23.02.2018
Zweck
Die Stiftung bezweckt: die Errichtung und den Betrieb eines Alters- und Pflegeheims in Ittigen; das Beschaffen und zur Verfügung stellen (vermieten) von Wohnraum an betagte, behinderte und sozial benachteiligte Personen in den Gemeinden Ittigen und Bolligen sowie, unter bestimmten Voraussetzungen, die Gewährung von Mietzinszuschüssen. Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Neubauten auf eigenem Land oder im Baurecht erstellen, Liegenschaften mieten oder kaufen, bestehende Gebäude umbauen und für die Zwecke der Stiftung verwenden. Sie kann mit Dritten für bestehende Gebäude einen Mietvertrag abschliessen und die Betriebsführung ihrer Alters- und Pflegeheime damit auf Dritte übertragen. Ebenfalls kann die Stiftung die Verwaltung der vermieteten Wohneinheiten an Dritte übertragen. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung in den Gemeinden Bolligen und Ittigen tätig. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.