Eingetragene Personen (7)
in Emmen, von Kriens und Ruswil
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Zollikofen, von Montanaire
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Hergiswil, von Schaffhausen
Präsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
in Widen, von St. Gallen
Vizepräsident des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
Ehemals eingetragene Personen (3)
Schneider René
Ausgetreten
in Pratteln, von Rüthi (SG)
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 18.04.2023
Bahadorzadeh Scarlett
Ausgetreten
in Hergiswil, von Gersau
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.07.2019
Clerc Adeline
Ausgetreten
in Martigny, von Nendaz
Mitglied des Stiftungsrates
Kollektivunterschrift zu zweien
bis 10.07.2019
Zweck
Die gemeinnützige Stiftung ist nicht gewinnorientiert und erschliesst blinden und sehbehinderten Personen den Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien; sie fördert damit die Autonomie der Betroffenen und schafft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche und gesellschaftliche Integration; als Kompetenzzentrum für assistive Technologien kennt sie die geeignetsten Lösungen zur Überbrückung der durch die Behinderung bedingten spezifischen Einschränkungen; sie setzt sich für die Entwicklung barrierefreier Inhalte und Zugangstechnologien ein und unterstützt deren Verbreitung im öffentlichen Raum; sie berät betroffene Einzelpersonen, Institutionen und Firmen bei der Wahl von Hilfsmitteln und Applikationen, unterstützt sie bei der Beschaffung, Finanzierung, Installation und Anpassung entsprechender Lösungen, schult die Anwenderinnen und Anwender im Gebrauch der Zugangstechnologien und gewährleistet Support und Nachbetreuung bei auftretenden Problemen; sie beteiligt sich am Aufbau von Know-how bei involvierten Fachpersonen und sucht dabei die Zusammenarbeit mit Organisationen der Fach- und Selbsthilfe; die Stiftung setzt sich dafür ein, dass behinderungsbedingt notwendige Hilfsmittel für Betroffene über Sozialversicherungen, Krankenkassen oder ähnliche öffentliche oder private Trägerschaften finanziert werden können; bei der Verrechnung von Leistungen der Stiftung an Betroffene soll nach Möglichkeit deren finanzielle Situation berücksichtigt werden.